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   BGH, 30.04.2021 - BLw 2/20   

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BGH, 30.04.2021 - BLw 2/20 (https://dejure.org/2021,19668)
BGH, Entscheidung vom 30.04.2021 - BLw 2/20 (https://dejure.org/2021,19668)
BGH, Entscheidung vom 30. April 2021 - BLw 2/20 (https://dejure.org/2021,19668)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 6 HöfeVfO, § 2 Buchst. b HöfeO, § ... 70 Abs. 1 FamFG, § 78 GBO, § 70 FamFG, § 38 GBO, § 71 Abs. 1, § 72, § 81 Abs. 1 GBO, § 122 Abs. 1 GVG, § 122 GVG, § 72 Abs. 2 FamFG, § 576 Abs. 2 ZPO, § 545 Abs. 2 ZPO, § 513 Abs. 2, § 21 Abs. 1 Satz 3, § 28 Abs. 4 Satz 6 POG RP, § 549 Abs. 2 ZPO, § 3 Abs. 1 HöfeVfO, § 29 Abs. 3 GBO, §§ 1, 2 HöfeO, § 53 Abs. 1 S. 2 GBO, § 2 Abs. 1 HöfeVfO, § 2 Buchst. a HöfeO, § 7 Abs. 1 HöfeVfO, § 6 Abs. 1 bis 3 HöfeVfO, § 5 HöfeVfO, § 4 Satz 1 HöfeO, § 3 HöfeO, § 6 Abs. 4 HöfeVfO, § 47 Abs. 2 Satz 1 GBO, § 899a BGB

  • Wolters Kluwer

    Eintragung der Zugehörigkeit eines Grundstücks zu einem Hof im Sinne der Höfeordnung in das Grundbuch i.R.v. wechselseitigen Hofzugehörigkeitsvermerke für einen zum Hof gehörenden Anteil an einer GbR; Funktionelle Zuständigkeit des Rechtsmittelgerichts

  • rewis.io

    Landwirtschaftssache: Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung des Landwirtschaftssenats des Oberlandesgerichts über die Beschwerde gegen eine Entscheidung des Grundbuchamts; Zulässigkeit der Eintragung wechselseitiger Hofzugehörigkeitsvermerke für einen zum Hof ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GBO §§ 38, 72, 81 Abs. 1; HöfeO § 2 Buchst. b; HöfeVfO § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1, § 6 Abs. 1, 4; FamFG § 72 Abs. 2; LwVG § 2; GVG § 122 Abs. 1
    Keine Eintragung wechselseitiger Hofzugehörigkeitsvermerke bei einem zum Hof gehörenden GbR-Anteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintragung der Zugehörigkeit eines Grundstücks zu einem Hof im Sinne der Höfeordnung in das Grundbuch i.R.v. wechselseitigen Hofzugehörigkeitsvermerke für einen zum Hof gehörenden Anteil an einer GbR; Funktionelle Zuständigkeit des Rechtsmittelgerichts

  • rechtsportal.de

    Eintragung der Zugehörigkeit eines Grundstücks zu einem Hof im Sinne der Höfeordnung in das Grundbuch i.R.v. wechselseitigen Hofzugehörigkeitsvermerke für einen zum Hof gehörenden Anteil an einer GbR; Funktionelle Zuständigkeit des Rechtsmittelgerichts

  • datenbank.nwb.de
  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Frage, ob eine Rechtsbeschwerde darauf gestützt werden kann, dass über eine Beschwerde gegen eine Entscheidung des Grundbuchamts der Landwirtschaftssenat des Oberlandesgerichts anstelle des funktionell zuständigen Zivilsenats entschieden hat; keine wechselseitigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2021, 145
  • WM 2022, 1954
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 13.12.1991 - LwZR 2/91

    Zuständiger OLG-Senat bei Berufung gegen Urteil des Landgerichts in

    Auszug aus BGH, 30.04.2021 - BLw 2/20
    Hat über eine Beschwerde gegen eine Entscheidung des Grundbuchamts der Landwirtschaftssenat des Oberlandesgerichts anstelle des funktionell zuständigen Zivilsenats entschieden, kann eine Rechtsbeschwerde auf diesen Verfahrensverstoß nicht gestützt werden (Abgrenzung von Senat, Urteil vom 13. Dezember 1991 - LwZR 2/91, NJW-RR 1992, 1152).

    Insoweit geht es im Rahmen des vorgesehenen Rechtsmittelzugs um die funktionelle Zuständigkeit bestimmter, jeweils unterschiedlich zusammengesetzter Spruchkörper (§ 122 GVG und § 2 Abs. 2 LwVG), die allein und zwingend daran anknüpft, welches Gericht die erstinstanzliche Entscheidung getroffen hat (vgl. Senat, Urteil vom 13. Dezember 1991 - LwZR 2/91, NJW-RR 1992, 1152).

    (2) Soweit der Senat in einer noch zu § 549 Abs. 2 ZPO aF in einem Revisionsverfahren ergangenen Entscheidung die Auffassung vertreten hat, er sei nicht gehindert, die fehlende Zuständigkeit des Landwirtschaftssenats des Berufungsgerichts zu berücksichtigen, da § 549 Abs. 2 ZPO aF nur die sachliche und örtliche Zuständigkeit in erster Instanz, nicht aber die funktionelle Zuständigkeit im Instanzenzug betreffe (Urteil vom 13. Dezember 1991 - LwZR 2/91, NJW-RR 1992, 1152), ist dies unter der Geltung des § 545 Abs. 2 ZPO nF und von § 72 Abs. 2 FamFG nicht mehr zutreffend.

  • BGH, 22.02.2005 - KZR 28/03

    Bezugsbindung

    Auszug aus BGH, 30.04.2021 - BLw 2/20
    Hiernach kann die Revision nicht darauf gestützt werden, dass das Berufungsgericht seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen hat (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2005 - KZR 28/03, NJW 2005, 1660, 1662).

    Nach der Begründung des Regierungsentwurfs zu § 513 Abs. 2 und § 545 Abs. 2 ZPO (BT-Drucks. 14/4722 S. 94, 106) soll die Nachprüfung der Zuständigkeit des vorinstanzlichen Gerichts durch das Rechtsmittelgericht im Interesse der Verfahrensbeschleunigung und der Entlastung der Rechtsmittelgerichte deutlich eingeschränkt und damit zugleich vermieden werden, dass die von dem vorinstanzlichen Gericht geleistete Sacharbeit wegen fehlender Zuständigkeit hinfällig wird (vgl. auch BGH, Urteil vom 22. Februar 2005 - KZR 28/03, NJW 2005, 1660, 1662).

  • BGH, 20.12.2012 - V ZB 95/12

    Grundbuchverfahren: Zusammenschreibung zu einem Hof desselben Eigentümers

    Auszug aus BGH, 30.04.2021 - BLw 2/20
    Wird ein solches Ersuchen - wie hier - zurückgewiesen, gelten für die Behörde die allgemeinen Rechtsmittelvorschriften (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - V ZB 95/12, FGPrax 2013, 54 Rn. 5).

    Hierfür trägt die ersuchende Behörde die Verantwortung, soweit die ihr rechtlich zugeschriebene Sachkompetenz bei der Beurteilung der Eintragungsvoraussetzungen reicht (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - V ZB 95/12, FGPrax 2013, 54 Rn. 15).

  • BGH, 20.12.2011 - StB 16/11

    Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz; Rechtswegzuweisung zur

    Auszug aus BGH, 30.04.2021 - BLw 2/20
    Aus der Entscheidung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 20. Dezember 2011 (StB 16/11, Wistra 2012, 198 Rn. 7 f.) ergibt sich nichts anderes.

    Soweit dort die Kompetenz des Rechtsbeschwerdegerichts, die Zuständigkeit des Beschwerdegerichts zu prüfen, bejaht wird, bezieht sich dies nur auf die Zuständigkeit für die Entscheidung über eine Beschwerde der Polizeibehörde nach § 21 Abs. 1 Satz 3, § 28 Abs. 4 Satz 6 POG RP, während die Prüfungskompetenz des Rechtsbeschwerdegerichts in sonstigen Fällen ausdrücklich offengelassen wurde (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - StB 16/11, wistra 2012, 198 Rn. 9).

  • BFH, 10.02.2021 - IV R 35/19

    Bindungswirkung von sog. Von-bis-Werten in einer Zulassungsbescheinigung;

    Auszug aus BGH, 30.04.2021 - BLw 2/20
    Der Senat hat die Entscheidung unter Zuziehung der ehramtlichen Richter im Wege der Videokonferenz getroffen (vgl. zu deren Zulässigkeit Senat, Beschluss vom 6. November 2020 - LwZR 2/20, NJW-RR 2021, 190 Rn. 2; vgl. auch BFH, Urteil vom 10. Februar 2021 - IV R 35/19, juris Rn. 32 ff.).
  • BGH, 06.11.2020 - LwZR 2/20

    Beratung des Senats für Landwirtschaftssachen unter Zuziehung der ehrenamtlichen

    Auszug aus BGH, 30.04.2021 - BLw 2/20
    Der Senat hat die Entscheidung unter Zuziehung der ehramtlichen Richter im Wege der Videokonferenz getroffen (vgl. zu deren Zulässigkeit Senat, Beschluss vom 6. November 2020 - LwZR 2/20, NJW-RR 2021, 190 Rn. 2; vgl. auch BFH, Urteil vom 10. Februar 2021 - IV R 35/19, juris Rn. 32 ff.).
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus BGH, 30.04.2021 - BLw 2/20
    Seit der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (vgl. BGH, Urteil vom 29. Januar 2001 - II ZR 331/00, BGHZ 146, 341, 342) ist geklärt, dass Grundstücke im alleinigen Eigentum der Gesellschaft bürgerlichen Rechts stehen und diese daher als Alleineigentümerin in das Grundbuch eingetragen wird.
  • BGH, 13.07.2017 - V ZB 136/16

    Grundbuchsache: Eintragung eines Insolvenzvermerks bei Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 30.04.2021 - BLw 2/20
    Insoweit sind zwar solche Umstände in das Grundbuch einzutragen, die die Befugnis des Gesellschafters der GbR, als Gesamtvertreter an Verfügungsgeschäften über das im Eigentum der GbR stehende Grundstück mitzuwirken, ausschließen, wie dies etwa bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Gesellschafters der Fall ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2017 - V ZB 136/16, NZG 2017, 1257 Rn. 14 ff.).
  • BGH, 20.05.2016 - V ZB 142/15

    Grundbuchsache: Eintragungsfähigkeit der Verpfändung des Gesellschaftsanteils an

    Auszug aus BGH, 30.04.2021 - BLw 2/20
    Daneben verbleibt bei den Gesellschaftern an dem im Eigentum der Gesellschaft stehenden Grundstück keine dingliche Berechtigung (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 142/15, NZG 2016, 1223 Rn. 10 f., 21).
  • BGH, 26.06.2014 - V ZB 1/12

    Grundbuchsache: Hofzugehörigkeit eines aus mehreren Flurstücken bestehenden

    Auszug aus BGH, 30.04.2021 - BLw 2/20
    Danach fällt zwar die Beurteilung, ob bestimmte Grundstücke, Flächen oder sonstige Rechte Bestandteil des Hofes sind oder nicht, in die alleinige Kompetenz des Landwirtschaftsgerichts (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 2014 - V ZB 1/12, FGPrax 2014, 192 Rn. 14).
  • BGH, 04.07.2007 - VII ZB 6/05

    Umfang des Verzichts auf Immunität für gerichtliche Verfahren in einer

  • BGH, 18.10.2017 - LwZB 1/17

    Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsfrist in einer Landwirtschaftssache:

  • BGH, 07.11.1996 - BLw 27/96

    Veräußerung von Milcherzeugungsflächen - Mitverkauf von Milchreferenzmengen -

  • OLG Düsseldorf, 16.12.2021 - 20 U 83/21

    Abmahnung wegen irreführender Werbung für Telekommunikationsdienstleistungen und

    Die Vorschrift des § 513 Abs. 2 ZPO, nach der die Berufung nicht darauf gestützt werden kann, dass das Erstgericht seine örtliche, sachliche oder funktionelle Zuständigkeit zu Unrecht angenommen hat (Cassardt in: Cepl/Voß, Prozesskommentar zum Gewerblichen Rechtsschutz, 2. Auflage 2018, § 513 ZPO, Rn. 9; vgl. zu § 545 Abs. 2 ZPO, § 72 Abs. 2 FamFG: BGH, Beschluss v. 30.03.2021, BLw 2/20, BeckRS 2021, 17148), findet auch in dem vorliegenden Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung Anwendung.
  • OLG Köln, 18.08.2022 - 2 Wx 143/22
    Unzulässige Eintragungen muss es unterlassen (BGH, Beschluss vom 30.04.2021 - BLw 2/20, FGPrax 2021, 145-147, Rn. 15 nach juris, unter Hinweis auf § 53 Abs. 1 S. 2 GBO).

    Allerdings soll der Hofvermerk gemäß seiner Funktion, Auskünfte über die dinglichen Rechte an Grundstücken zu geben, für den Grundbesitz die an die Hofeigenschaft anknüpfenden Rechtsfolgen für den Immobilienrechtsverkehr offenlegen (BGH, Beschluss vom 30.04.2021 - BLw 2/20, FGPrax 2021, 145-147, Rn. 18 nach juris).

    Dies ist gerechtfertigt, da der Hofeigentümer an diesem anderen Grundstück dinglich berechtigt ist und die Zugehörigkeit zum Hof aus dem Grundbuch ersichtlich sein soll (BGH, Beschluss vom 30.04.2021 - BLw 2/20, FGPrax 2021, 145-147, Rn. 18 nach juris).

    Allerdings ist - anders als in dem vom BGH entschiedenen Fall betreffend einen Anteil an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, bei dem eine analoge Anwendung von § 6 Abs. 4 HöfeVfO abgelehnt wurde (Beschluss vom 30.04.2021 - BLw 2/20, FGPrax 2021, 145-147, aaO) und auf den sich das Grundbuchamt bezieht - die Erbengemeinschaft im Unterschied zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht rechtsfähig.

  • BGH, 22.09.2021 - 3 ZB 2/20

    Polizeiliche Anordnung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung in

    Im Anschluss an die zivilrechtliche Rechtsprechung in Rechtsbeschwerdeverfahren nach der Zivilprozessordnung (s. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2007 - VII ZB 6/05, NJW-RR 2007, 1498 Rn. 7) bzw. in zivilrechtlichen Revisionsverfahren (s. BGH, Beschluss vom 5. November 2008 - XII ZR 103/07, NJW-RR 2009, 434 Rn. 7 ff.; Urteil vom 22. Februar 2005 - KZR 28/03, NJW 2005, 1660, 1661 f.) ist diese Vorschrift, wonach die Rechtsbeschwerde nicht darauf gestützt werden kann, dass das Gericht des ersten Rechtszugs seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen hat, über den Wortlaut hinaus dahin auszulegen, dass damit auch das vorinstanzliche Gericht im Rechtszug erfasst ist (vgl. BGH, Beschluss vom 30. April 2021 - BLw 2/20, juris Rn. 11 f.; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 20. Aufl., § 72 Rn. 49; BeckOK FamFG/Obermann, 39. Ed., § 72 Rn. 6a; Bahrenfuss/Joachim, FamFG, 3. Aufl., § 72 Rn. 11).
  • BGH, 09.02.2022 - V ZA 2/22

    Unbergründetheit des Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts für die Einlegung

    Die Zuständigkeit des Senats für Landwirtschaftssachen wäre nur gegeben, wenn in der Berufungsinstanz der Landwirtschaftssenat eines Oberlandesgerichts entschieden hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 30. April 2021 - BLw 2/20, FGPrax 2021, 145 Rn. 4 mwN); das ist hier nicht der Fall.
  • BGH, 30.04.2021 - BLw 3/20

    Zurückweisung eines zu einem unrichtigen Grundbuch führenden Ersuchens

    Insoweit gelten die Ausführungen des Senats in dem Beschluss vom 30. April 2021 in dem Parallelverfahren BLw 2/20 (zur Veröffentlichung bestimmt) entsprechend.
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